Organisatorisches
Zur weiteren Information:
Eine ergotherapeutische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung.
Ich bin Wahltherapeutin. Sie können meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Kosten refundiert.
Für eine ergotherapeutische Beratung und für die Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Die Kosten werden dafür von den Krankenkassen nicht übernommen.
Sollte ein Kindergarten-/Schulbesuch oder Hausbesuch notwendig sein, muss das vom Arzt am Verordnungsschein vermerkt werden.
Im Anschluss an die Begutachtung erfolgt ein ausführliches Elterngespräch. Gemeinsam besprechen wir die Probleme Ihres Kindes aus ergotherapeutischer Sicht und die Fördermöglichkeiten im Alltag. Die Definition der Therapieziele erfolgt mit Ihnen und Ihrem Kind gemeinsam.
Falls notwenig/sinnvoll, wird dann die Therapie aufgenommen, in der Regel zu einem wöchentlichen Fixtermin.
Kosten und Rückerstattung bei Wahltherapie:
Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung einen Teil der Therapiekosten refundiert. Dafür müssen Sie die Honorarrechnung, die Einzahlungsbestätigung und den ausgefüllten Überweisungsschein an Ihre Krankenkasse übermitteln. Private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die restlichen Kosten.
Die Kosten einer 60 minütigen Behandlung betragen €90.-
Ersatz von Fahrtkosten
Wenn die Behandlungsstelle mehr als 40 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, ersetzt die OÖGKK gehfähigen Personen unter bestimmten Bedingungen die Fahrtkosten.
Bei Absagen am Therapietag wird die Therapieeinheit (aus betriebswirtschaftlichen Gründen) in Rechnung gestellt.
Ich bitte Sie dafür um Verständnis.